Nachträge bei Architekten- und Ingenieurverträgen
14:00 bis etwa 16:45 Uhr
Nachträgen im Bereich der Architekten- und Ingenieurleistungen mangelt es häufig an einer klaren Struktur und Begründung. Im Gegensatz zum Bauvertrag erscheint die planerische Tätigkeit weniger greifbar und abgrenzbar. Gleichwohl müssen Planer und die sie beratenden Rechtsanwälte Nachträge nachvollziehbar strukturieren und treffsicher begründen. Außergerichtlich ist der Auftraggeber von der Richtigkeit des Nachtrags zu überzeugen, im gerichtlichen Verfahren sowohl der Richter als auch ggf. ein Gutachter.
Das Seminar will dem beratenden Rechtsanwalt das nötige Rüstzeug für eine erfolgreiche Nachtragsdurchsetzung im Bereich der Planernachträge vermitteln. Ausgehend von den vier zu unterscheidenden Nachtragssachverhalten werden Nachträge wegen zusätzlicher oder geänderter Leistungen, Nachträge wegen Ablaufstörungen, Nachträge wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage und Aufstockungsnachträge nach der HOAI 2013 erläutert, eingeordnet und mit Beispielen hinterlegt.
Zudem werden nicht nachtragsfähige Sachverhalte besprochen, die Möglichkeit der Durchsetzung von Abschlagszahlungen auf Nachträge und typische Verhaltensweisen des Auftraggebers und mögliche Reaktionen des Planers darauf, um seinem Nachtragsverlangen mehr Nachdruck zu verleihen.