Eingliederungshilfe SGB IX
Das Recht der Eingliederungshilfe wurde mit Wirkung zum 1.1.2020 grundlegend reformiert.
Das Seminar vermittelt einen vertieften Überblick über die verschiedenen Leistungsgruppen, die von der Eingliederungshilfe bedient werden.
Insbesondere wird ein Schwerpunkt auf die Abgrenzung zu anderen Rehabilitations-/Leistungsträgern gesetzt.
Die konsequente Beachtung des Nachrangs der Eingliederungshilfe ermöglicht es insbesondere in den Bereichen Bildung und Soziale Teilhabe, die Leistungsberechtigten vor unberechtigter Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen zu bewahren.
Darüber hinaus wird die bereits zum neuen Recht der Eingliederungshilfe ergangene Rechtsprechung vorgestellt und auf häufig wiederkehrende Einzelfallproblematiken eingegangen; insbesondere in den Bereichen medizinischen Rehabilitation, Schulbegleitung, Assistenz, Kfz-Hilfe und Hilfsmittelversorgung.