Leistungsbeschreibung und Angebotswertung

Onlineseminar
Termin:
01.04.2025
10:00 bis etwa 14:15 Uhr
Referent:
Dr. Rainer Noch
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht
167,00 €
exkl. ges. MwSt.
freie Plätze

Die rechtskonforme Gestaltung der Leistungsbeschreibung mit zentralen Auswirkungen auf den Erfolg des Ausschreibungswettbewerbes besitzt eine zunehmend hohe Priorität.
Die Rechtsprechung befindet sich in einem stetigen Wandel und bedarf intensiver Beobachtung, sowie Systematisierung.
In ähnlicher Weise verhält es sich bezüglich der formalen und inhaltlichen Auswertungsmaßstäbe.
Elektronische Vergabe hat den ohnehin schon reichhaltigen Fundus an Entscheidungen noch einmal mit neuen Akzenten versehen.

1. Gerechtfertigte Einschränkungen bei der Leistungsbeschreibung und Dokumentation
2. Produktoffenheit in Relation zu förderrechtlichen Aspekten
3. Folgen einer Produktfestlegung bis hin zum Verzicht auf Vergabe
4. Formale Angebotsauswertung: Verarbeitung der neuesten BGH-Rechtsprechung mit eher restriktiverer Handhabung
5. Inhaltliche Bewertung der Angebote, unter anderem Konzepte und Präsentationen

Das Fortbildungsseminar richtet sich an Kolleginnen und Kollegen der angesprochenen Fachanwaltschaft (ggf. auch noch der Fachanwaltschaft für Bau und Architektenrecht), die eine Auffrischung und Vertiefung der wichtigsten Rechtsprechung zur Leistungsbeschreibung und Angebotswertung wünschen.
Ziel ist es dabei, die jeweils neuesten Trends der Rechtsprechung zu erfahren.
Fragestellungen wie Produktfestlegungen und deren Rechtfertigung spielen im Zusammenhang sowohl mit Ausschreibungen im Baubereich, als auch im Liefer und
Dienstleistungsbereich eine herausragende Rolle.
Darüber hinaus geht es um Gesichtspunkte der Förderschädlichkeit. In unmittelbarem Zusammenhang mit der Leistungsbeschreibung stehen Themen wie die „De factoVergabe“, also die Vergabe ohne jedes Ausschreibungsverfahren.
Im Rahmen der formalen Wertung wird die neueste Rechtsprechung behandelt, also etwa die Erfüllung der Anforderungen der elektronischen Vergabe.
Möglichkeiten der Lösung und Abhilfe in der anwaltlichen Beratungspraxis werden mit den Teilnehmenden erörtert.
Im Rahmen der inhaltlichen Auswertung, mit Relevanz insbesondere im Bereich der Dienstleistungen, wird der neueste Stand bspw. bezüglich Konzeptbewertungen oder Präsentationen skizziert.