Persönliches Budget und Eingliederungshilfe

#FO25471
Onlineseminar
Termin:
07.10.2026
14:00 bis etwa 16:45 Uhr
Referent:
Franz-Wilhelm Dollinger
Richter am Bundesverwaltungsgericht Leipzig
109,00 €
exkl. ges. MwSt.
freie Plätze

Es werden Grundfragen und aktuelle Entwicklungen zur modernen sachgebietsübergreifenden sozialrechtlichen Leistungsform

- des Persönlichen Budgets und der Eingliederungshilfe

erörtert.
Im Mittelpunkt steht zum einen die Zentralnorm des § 29 SGB IX in ihrer behördlichen und gerichtlichen Anwendungspraxis.
Diskutiert werden insbesondere die Kriterien Antrag des Leistungsberechtigten, Bedarfsermittlungsverfahren, individuell festgestellter Bedarf, Budgetfähigkeit, Komplexleistung (ggf. trägerübergreifend), zuständiger Leistungsträger, Ausführung als Geldleistung, Zielvereinbarung, Mindestinhalt einer Zielvereinbarung, Kündigungsmöglichkeit aus wichtigem Grund, Dauer des Bewilligungszeitraums.
Zum anderen werden die Leistungsgrundsätze der Eingliederungshilfe, die einzelnen Fachleistungen (med. Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe an Bildung, Soziale Teilhabe), die seit 2020 neue Einkommens- und Vermögensanrechnung sowie Fragen der sachlichen (§§ 14 ff SGB IX) und örtlichen Zuständigkeit (§ 98 SGB IX) der Leistungs- und Rehabilitationsträger dargestellt.
Der Diskussion liegen Fallbeispiele zugrunde, die die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der Landessozialgerichte auswerten.