Persönliches Budget und Eingliederungshilfe

Seminar vor Ort
Termin:
08.10.2025 bis 10.10.2025
08:30 bis etwa 14:00 Uhr
Referent:
Franz-Wilhelm Dollinger
Richter am Bundesverwaltungsgericht Leipzig
246,00 €
exkl. ges. MwSt.
freie Plätze

Es werden Grundfragen und aktuelle Entwicklungen zur modernen sachgebietsübergreifenden sozialrechtlichen Leistungsform

- des Persönlichen Budgets und der Eingliederungshilfe

erörtert.
Im Mittelpunkt steht zum einen die Zentralnorm des § 29 SGB IX in ihrer behördlichen und gerichtlichen Anwendungspraxis.
Diskutiert werden insbesondere die Kriterien Antrag des Leistungsberechtigten, Bedarfsermittlungsverfahren, individuell festgestellter Bedarf, Budgetfähigkeit, Komplexleistung (ggf. trägerübergreifend), zuständiger Leistungsträger, Ausführung als Geldleistung, Zielvereinbarung, Mindestinhalt einer Zielvereinbarung, Kündigungsmöglichkeit aus wichtigem Grund, Dauer des Bewilligungszeitraums.
Zum anderen werden die Leistungsgrundsätze der Eingliederungshilfe, die einzelnen Fachleistungen (med. Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe an Bildung, Soziale Teilhabe), die seit 2020 neue Einkommens- und Vermögensanrechnung sowie Fragen der sachlichen (§§ 14 ff SGB IX) und örtlichen Zuständigkeit (§ 98 SGB IX) der Leistungs- und Rehabilitationsträger dargestellt.
Der Diskussion liegen Fallbeispiele zugrunde, die die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der Landessozialgerichte auswerten.

Dieses Seminar kann auch in folgenden Paketen gebucht werden

.