Strategien im Arbeitsgerichtsprozess
09:00 bis etwa 13:30 Uhr
Nach der Berufsordnung für Rechtsanwälte (§ 1 Abs.3 BORA) hat der Rechtsanwalt
als Berater und Vertreter seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, sie
rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor
Fehlentscheidungen durch Gerichte sowie Behörden zu bewahren und gegen
verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu
sichern.
All dies setzt vor allem die Kenntnis des Rechts und im Besonderen auch
die Kenntnis des Prozessrechts voraus. Doch nicht allein die Kenntnis des
Rechts macht eine erfolgreiche anwaltliche Tätigkeit aus. Neben den vom
Mandanten vorausgesetzten Rechtskenntnissen kommt es vor allem auch
auf die Persönlichkeit des Anwalts, seine Verhandlungsintuition, seine
soziale Kompetenz und in hohem Maße auch auf eine sorgfältige
Abstimmung von Strategien an, will er die Vorgaben des vorbenannten
Absatzes erfüllen.
Dies kann nur gelingen, wenn sich Anwalt und Mandant bereits in einem
vorprozessualen Stadium möglichst frühzeitig über mögliche
Vorgehensweisen austauschen, um sich auf eine geeignete Strategie für
das Interesse des Mandanten festzulegen. Aber auch im Rahmen von
arbeitsgerichtlichen Verfahren besteht durchaus eine Vielzahl von
Möglichkeiten, Angriffs- und Verteidigungsmittel strategisch zum Einsatz
zu bringen, um ein bestmögliches Ergebnis für den jeweiligen Mandanten
zu erreichen.
Die Veranstaltung soll dazu beitragen, in ausgewählten Streitsituationen,
den Einsatz von Strategien im Arbeitsgerichtsprozess unter
Berücksichtigung vorprozessualer Handlungsweisen darzustellen. Im
Mittelpunkt soll dabei das 'Brot- und Buttergeschäft' eines
Arbeitsrechtlers, namentlich der Kündigungsschutzprozess stehen. Einen
besonderen Schwerpunkt legt die Veranstaltung angesichts der Tatsache,
dass ca. 80% der arbeitsgerichtlichen Verfahren mit einem Vergleich
enden, auf dessen Zustandekommen bzw. die Vorgehensweisen des
Parteivertreters bis zu dessen Zustandekommen.