Untreue, § 266 StGB

#FO25250
Seminar vor Ort
Termin:
29.11.2025
14:15 bis etwa 17:30 Uhr
Referent:
Stefan-Marc Rehm
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Bedburg
168,00 €
exkl. ges. MwSt.
freie Plätze
Das Seminar wird verbindlich stattfinden.

Der Straftatbestand der Untreue gemäß § 266 StGB ist einer der komplexesten Tatbestände
im deutschen Strafrecht und stellt eines der zentralen Delikte im Wirtschaftsstrafrecht dar.

Bei einer Verurteilung drohen Geldstrafen oder Haftstrafen von bis zu fünf Jahren,
in besonders schweren Fällen sogar Haftstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
In diesem Seminar lernen Sie intensiv die Voraussetzungen des § 266 StGB kennen.
Ihnen werden aktuelle Entscheidungen vorgestellt und im Rahmen der Voraussetzungen komplexe
und besondere Fallkonstellationen erklärt:

I. Tatbestand
1. Missbrauchstatbestand § 266 I 1. Fall StGB
a. Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis
b. Missbrauch der Befugnis
c. Vermögensbetreuungspflicht

2. Treuebruchtatbestand § 266 I 2. Fall StGB
a. Vermögensbetreuungspflicht
b. Pflichtverletzung
3. Vermögensnachteil
4. Kausalität
5. Objektive Zurechnung
6. Vorsatz

II. Rechtswidrigkeit

III. Schuld

IV. Besonders schwerer Fall, §§ 266 II i.V.m. § 263 III StGB

Dieses Seminar kann auch in folgenden Paketen gebucht werden