Recht der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Risiken erkennen. Rechtssicher handeln. Kosten vermeiden.

#FO26026
Seminar vor Ort
Termin:
30.09.2026
08:30 bis 14:00 Uhr
Referent:
Gerhard Pfeiffer
Vors. Richter am Landesarbeitsgericht Stuttgart
246,00 €
exkl. ges. MwSt.
freie Plätze

Zielsetzung

Das Recht der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist eines der praxisrelevantesten und zugleich konfliktträchtigsten Themen des Arbeitsrechts. Fehler führen schnell zu finanziellen Risiken, Rückforderungsproblemen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Das Seminar vermittelt eine systematische und praxisorientierte Darstellung der gesetzlichen Grundlagen, der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sowie typischer Problemkonstellationen.

Inhalte ua.:

1. Gesetzliche Grundlagen

  • Systematik des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG)

  • Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

  • Abgrenzung zu anderen Entgeltansprüchen

2. Voraussetzungen des Anspruchs

  • Arbeitsunfähigkeit

  • Kausalität („infolge Krankheit“)

  • Verschulden i.S.d. § 3 EFZG

  • Vier-Wochen-Wartezeit

3. Beweisrecht und ärztliche Bescheinigung

  • Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • Erschütterung des Beweiswerts

  • Aktuelle BAG-Rechtsprechung

4. Dauer und Höhe der Entgeltfortzahlung

  • 6-Wochen-Frist

  • Einheit des Verhinderungsfalls

  • Wiederholte Erkrankungen

  • Berechnungsgrundlagen

5. Sonderkonstellationen

  • Erkrankung im Urlaub

  • Fortsetzungserkrankung

  • Mehrfacharbeitsverhältnisse

  • Minijob / Teilzeit

  • Öffentlicher Dienst

6. Leistungsverweigerung und Rückforderung

  • Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit

  • Detektivkosten

  • Aufrechnungsmöglichkeiten

  • Regress und Umlageverfahren

7. Kündigungen im Zusammenhang mit Krankheit

      •     Kurzerkrankungen

      •     Langandauernde Erkrankung

•       Leistungsunmöglichkeit

•       Erschleichen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

•       Entgeltfortzahlungsbetrug

Dieses Seminar kann auch in folgenden Paketen gebucht werden