Arbeitsrechtliche Fragen bei Masseunzulänglichkeit

Arbeitsrechtliche Fragen bei Masseunzulänglichkeit

In vielen Insolvenzverfahren ist nicht genügend Masse vorhanden, um sämtliche im eröffneten Verfahren fällig werdenden Masseverbindlichkeiten zu erfüllen. Die „Insolvenz in der Insolvenz“ stellt nicht nur den Insolvenzverwalter vor erhöhte Anforderungen, sondern auch die Arbeitnehmerseite. In der Veranstaltung werden sämtliche Aspekte der Masseunzulänglichkeit besprochen, die arbeitsrechtlich von Bedeutung sind. Ziel des Seminars ist vor allem die Vermittlung des Rüstzeugs für die optimale Verfolgung arbeitsrechtlicher Ansprüche bei Masseunzulänglichkeit. Unter anderem werden folgende Aspekte angesprochen:

• Grundsätzliches zur gesetzlichen Regelung; Abgrenzung Massearmut, Masseunzulänglichkeit und normales Verfahren

• Wirkung der Anzeige: neue Rangordnung für Masseverbindlichkeiten; Einteilung in Alt- und Masseverbindlichkeiten

• Besonderheiten bei erneuter Anzeige der Masseunzulänglichkeit

• Abwicklung des Verfahrens: Verteilung und Einstellung

• Rückkehr in reguläres Verfahren möglich?

• Altmasseverbindlichkeiten gem. § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO

• Neumasseverbindlichkeiten durch „Verstreichenlassen“ der ersten Kündigungsmöglichkeit (§ 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO)

• Neumasseverbindlichkeiten durch Inanspruchnahme der Gegenleistung (§ 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO)

• „Unproduktive Zeiten“ i.S. der BAG-Rechtsprechung

• Rechtsprechungsänderung zu Urlaubs- bzw. Urlaubsabgeltungsansprüchen sowie Sonderzahlungen bei Masseunzulänglichkeit

• Prozessuale Durchsetzung von Alt- und Neumasseforderungen

• Insolvenzsozialplanforderungen und Masseunzulänglichkeit

• Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters bei Begründung von Neumasseverbindlichkeiten