Update Befristungsrecht

Update Befristungsrecht

Obwohl das BAG nicht müde wird, in seiner Rechtsprechung immer wieder darauf hinzuweisen, dass der Regelvertrag im Arbeitsrecht der unbefristete Arbeitsvertrag sei, gehen die gesellschaftlichen und damit auch die rechtlichen Entwicklungen nicht spurlos an dieser These vorbei. Insbesondere die Boomer, die sich aktuell weiterhin am Übergang zur Rente befinden, standen 2025 im Fokus des Gesetzgebers. So hat der Gesetzgeber seit dem 01. Januar 2026 mit der Neuregelung des Anschlussverbots im SGB VI Erleichterungen bei sachgrundlosen Befristungsabreden von Arbeitnehmern jenseits der Regelaltersgrenze geschaffen.

Prüfungsrelevante Befristungsabreden sollen ebenso beleuchtet werden, wie das Anschlussverbot im Übrigen und auch die Rechtsprechung zu den einzelnen Sachgrundbefristungen. Dabei soll insbesondere die Doppelfunktion des systemfremden Sachgrunds des § 14 Abs.1, Ziffer 8 TzBfG (Gerichtsvergleich) vor dem Hintergrund der beiden Varianten des § 278 Abs.6, Satz 1 ZPO (Vergleich im schriftlichen Verfahren) in den Blick genommen werden.

Die Rechtsprechung hat sich jüngst mit der Einordnung von Probezeiten in befristeten Arbeitsverträgen befasst und versucht, die Verhältnismäßigkeit von Probezeit und Befristungsdauer zu konturieren. Auch dies wird Gegenstand der Veranstaltung sein.

Nach wie vor „steckt in der gesetzgeberischen Pipeline“ das Wissenschaftszeitvertragsgesetz fest, welches einer dringenden „Rundumerneuerung“ bedarf. Auch damit wird sich die Veranstaltung befassen.

Schließlich werden zu sämtlichen befristungsrelevanten Themen aktuelle Entscheidungen aus den Instanzen aufbereitet dargestellt, so dass sowohl Arbeitnehmervertreter/innen wie auch Arbeitgebervertreter/innen „auf ihre Kosten kommen“ bzw. sich ganz im Sinne der Veranstaltung „wohlfühlen“ können sollten.