Die Europäische Erbrechtsverordnung in der gerichtlichen Anwendung
Für alle Erbfälle ab dem 17.8.2015 ist die EUErbVO anzuwenden, soweit nicht vorrangige völkerrechtliche Abkommen greifen. In der Zwischenzeit hatten Gerichte vielfältig Gelegenheit über die Anwendbarkeit der Vorschriften der EUErbVO zu entscheiden. Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über die maßgeblichen Regelungen und deren Bedeutung für die Praxis. Im Einzelnen werden besprochen:
· Erbstatut
· Rechtswahl
· § 1371 Abs.1 BGB aus europäischer Sicht
· Zuständigkeitsregelungen
· Gegenständlich beschränkter Erbschein
· Ordre public
· Das Vindikationslegat
· Das europäische Nachlasszeugnis
· Erbausschlagung
· u.a.