Haftungsfallen im Erbrecht
• Die falsche Ausschlagung
• Die fehlende Zustimmung zum Scheidungsantrag im Erbfall (§ 1933 BGB)
• Übersehen von anrechenbaren Zuwendungen im Zugewinnausgleich (§ 1380 Abs.1 S.2 BGB)
• Die falsche Entscheidung des Erben in der Zugewinngemeinschaft
• Pflichtteilsverzicht und § 1586 b BGB
• Anfechtbarkeit der bindenden Verfügung bei Wiederheirat
• Verlust der Steuerfreiheit des Familienheims
• u.a.