Haftungsfallen im Erbrecht

Haftungsfallen im Erbrecht

•      Die falsche Ausschlagung

•      Die fehlende Zustimmung zum Scheidungsantrag im Erbfall (§ 1933 BGB)

•      Übersehen von anrechenbaren Zuwendungen im Zugewinnausgleich (§ 1380 Abs.1 S.2 BGB)

•      Die falsche Entscheidung des Erben in der Zugewinngemeinschaft

•      Pflichtteilsverzicht und § 1586 b BGB

•      Anfechtbarkeit der bindenden Verfügung bei Wiederheirat

•      Verlust der Steuerfreiheit des Familienheims

•      u.a.