Implementierung Komplementärmedizinischer Leistungen in die innovative Arztpraxis/Klinik
Besondere Wünsche der Patienten und Angebote von Medizinern ziehen immer öfter Ermittlungen nach sich, da über individuelle Behandlungsgeschehen nicht ausreichend aufgeklärt und dokumentiert wird.
Damit kann es zu Lasten der Mediziner an wirksamen Einwilligungen fehlen.
Mit dem Inkrafttreten des Patientenrechtsgesetzes am 26.02.2013 hat der Gesetzgeber bedeutende Rechtsprechung in gesetzliche Vorgaben u.a. in Form der §§ 630 a ff. BGB gegossen, die im Verhältnis des Behandelnden zum Patienten gelten.
Wegen der von besonderem Vertrauen geprägten Rechtsbeziehung zwischen Arzt und Patient ist es von entscheidender Bedeutung, dass individuelle Vereinbarungen mit dem Patienten korrekt in der Praxis geschlossen werden.
Dies betrifft insbesondere Situationen, in denen Patienten von der Standardmedizin abweichende medizinische Leistungen beanspruchen möchten, da hier sehr hohe Anforderungen an Aufklärung und Dokumentation gestellt werden, die über das Übliche deutlich hinaus gehen.
Anhand praktischer Beispiele werden die Problemstellungen erörtert und Lösungsmöglichkeiten zum Transfer in der juristischen Beratung und Vertretung aufgezeigt.