Wege in den unbefristeten Aufenthalt

Wege in den unbefristeten Aufenthalt

Der unbefristete Aufenthalt ist für Mandant*innen ein besonders wichtiger Schritt,
da er eine Verfestigung konstituiert und für die Betroffenen eine Zunahme an Sicherheit gegenüber den Behörden eintritt.
Ziel der Veranstaltung ist es, neben dem klassischen Zugang zum unbefristeten Aufenthalt aus § 9 AufenthG
die speziellen Regelungen aus § 18c, 21 IV, 26 III, IV, 28 II AufenthG darzustellen.
Auch die aus dem Unionsrecht resultierenden Zugänge zum dauerhaften Aufenthalt (§9a AufenthG, 4a FreizügG ) werden behandelt.