SGB VIII
Das Recht der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII bietet die Grundlage für Leistungen und Angeboten für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Erziehungsberechtigte. Die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe werden durch die Jugendämter umgesetzt. Deren Praxis orientiert sich vornehmlich nach sozialpädagogischen Gesichtspunkten. Das Seminar beleuchtet die Leistungen der Jugendhilfe vornehmlich nach dem 2. Kapitel SGB VIII mit den anwaltlichen Interventionsmöglichkeiten im Verwaltungsverfahren und im familienrechtlichen Verfahren.“