Verteidigung des suchtmittelabhängigen Angeklagten

Verteidigung des suchtmittelabhängigen Angeklagten

In Deutschland sind im Jahr 2021 mehr als 350.000 Straftaten mit Bezug zu Betäubungsmitteln erfasst worden.

Die Verteidigung suchtkranker Menschen erfordert besondere Kenntnisse.

Sowohl im Erkenntnis- als auch im Vollstreckungsverfahren ergeben sich aus der
Suchterkrankung Besonderheiten für die Mandatsführung.

Der Vortrag soll neben den Auswirkungen von Sucht auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit
insbesondere auf die Regelung des § 35 BtMG und auf die Unterbringung in einer
Entziehungsanstalt nach § 64 StGB eingehen.

Im Kontext des § 64 StGB soll auch auf das Vollstreckungsverfahren eingegangen werden.