Verteidigung des suchtmittelabhängigen Angeklagten
In Deutschland sind im Jahr 2021 mehr als 350.000 Straftaten mit Bezug zu Betäubungsmitteln erfasst worden.
Die Verteidigung suchtkranker Menschen erfordert besondere Kenntnisse.
Sowohl im Erkenntnis- als auch im Vollstreckungsverfahren ergeben sich aus der
Suchterkrankung Besonderheiten für die Mandatsführung.
Der Vortrag soll neben den Auswirkungen von Sucht auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit
insbesondere auf die Regelung des § 35 BtMG und auf die Unterbringung in einer
Entziehungsanstalt nach § 64 StGB eingehen.
Im Kontext des § 64 StGB soll auch auf das Vollstreckungsverfahren eingegangen werden.