Haftungsausschlüsse gem. §§ 104 ff. SGB VII im Verkehrs- und allgemeinen Haftpflichtrecht
Unfälle entstehen in vielfältiger Weise. Genauso vielfältig gestaltet sich die Arbeitswelt. Kommt es zum Unfall, stellen sich für den Schadenssachbearbeiter beim Haftpflichtversicherer, ebenso wie für den Geschädigtenvertreter viele Fragen: Geschah dieser während der Arbeit? Geschah dieser auf dem Weg zur Arbeit? In welchem Verhältnis stehen Schädiger und Geschädigter zueinander? Kommt die Eintrittspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung in Betracht?
Je nachdem, wie man diese Fragen beantwortet, kommt es u.a. zu den Schädiger privilegierenden Haftungsausschlüssen. Die Schwierigkeit in unserer immer flexibler werdenden Welt ist häufig, den Unfall überhaupt als Arbeitsunfall zu erkennen. Hieran anknüpfend stellt sich dann die Frage des Haftungsausschlusses.
Dem widmet sich dieses Seminar und beleuchtet die Grundzüge dieser Prüfung und veranschaulicht anhand praktischer Beispiele aus der Rechtsprechung, für welche Fälle die Rechtsprechung von einem Haftungsprivileg ausgeht.“
