Primär- und Sekundärschäden im Personenschaden

Primär- und Sekundärschäden

Die Bearbeitung von Personenschäden und die Frage, was der Geschädigte anhand welches Beweismaßstabes im Streitfalle beweisen muss, beschäftigt regemäßig Anwälte, Schadenssachbearbeiter bei Versicherern, Gutachter und Gerichte. Für die Anspruchsdurchsetzung kommt es häufig entscheidend darauf an, zu ermitteln und zu unterscheiden, welche Folgen der Geschädigte unmittelbar aus dem Schadensereignis davongetragen hat und welche wiederum aus den erlittenen Primärverletzungen folgen. Das Seminar befasst sich ausschließlich mit körperlichen Schadensfolgen.