Mediation im Verwaltungsrecht

Mediation im Verwaltungsrecht

Mediation ist ein bekanntes freiwilliges, von dem anhängigen eigentlichen Rechtsstreit losgelöstes Verfahren zur Konfliktbewältigung im Rahmen eines Güteversuchs. Als richterliche Mediation findet sie sprichwörtlich hinter "verschlossenen Türen" statt. Die Beteiligten erarbeiten dort mit Unterstützung der Güterichterin oder des Güterichters im Rahmen der Mediation eine ihren individuellen Interessen angepasste Konfliktlösung gemeinsam und selbstverantwortlich. Die Güterichterin oder der Güterichter haben keine Entscheidungskompetenz.

Umso größer ist auch die Verantwortung beteiligter Bevollmächtigter.

 

Warum es sinnvoll ist, sich auch im gerichtlichen Verfahren über mehr als die Bindung an "Recht und Gesetz" zu unterhalten, steht im Mittelpunkt des Seminars.

 

Die Fortbildung gibt einen Einblick und Überblick über das Verfahren der außergerichtlichen Mediation, sowie vor allem des gerichtlichen Verfahrens vor einer/einem Güterichter:in.

 

Abgerundet wird die Veranstaltung durch Hinweise auf aktuelle Literatur und die optimierte RVG-Abrechnung.