Update Disziplinarverfahren und -verteidigung
Seit dem 01.04.2024 gilt ein neues Bundesdisziplinarrecht: die Disziplinarklage wurde für Bundesbeamt:innen abgeschafft, Entlassungen sollten erleichtert und der Rechtsschutz nachlaufend gewährt werden. Parallel werden vor April eingeleitete Verfahren nach dem BDG a.F. fortgeführt. Daher sind Grundzüge des (alten und neuen) Disziplinarrechts für die Beratung im Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht zwingend notwendig.
Das gilt umso mehr als zukünftig immer stärker der sichere Status von Beamt:innen, Richter:innen, Pfarrer:innen oder Soldat:innen bei Dienstpflichtverstößen endgültig ins Wanken geraten soll. Auch nach erfolgreicher Strafverteidigung droht oft eine weitere Sanktion bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Arbeitslosigkeit und allein verbleibendem Anspruch auf Bürgergeld. Gleichzeitig drohen immense Rückforderungen für im Verfahren erhaltene Bezüge. Entsprechend groß ist die Überraschung bei Betroffenen. Dem kann eine gute rechtsanwaltliche Beratung vorbeugen.
Der Referent führt anhand aktueller gerichtlicher Entscheidungen in das behördliche Verfahren und die Verteidigung ein. Dabei stehen die Auswirkungen der jüngsten Änderungen des Bundesdisziplinargesetzes und des Beamtenrechts im Mittelpunkt.