Kurzarbeitergeld und Subventionsbetrug
Während der Corona-Pandemie ist durch den Gesetzgeber ein vereinfachter Zugang zum
Kurzarbeitergeld geschaffen worden.
In der Hochphase der pandemiebedingten Einschränkungen waren fast 6.000.000
Arbeitnehmer in Kurzarbeit.
Gegenwärtig findet die Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen statt.
Neben dem Risiko einer Rückzahlungsverpflichtung stellt sich beim unberechtigten Bezug
von Kurzarbeitergeld auch das Risiko der Strafbarkeit.
Der Vortrag stellt die wesentlichen Normen (§ 264 StGB, 266a StGB) dar und wagt eine
Prognose zur Strafbarkeit in einem Bereich, in dem obergerichtliche Entscheidungen
noch nicht vorliegen.